Beistandschaft
…ist eine freiwillige Unterstützungsleistung, die allen Eltern seitens des Jugendamtes angeboten wird.
Beistand kann nur das Jugendamt werden. Deshalb wird die Beistandschaft bisweilen auch "Amtsbeistandschaft" genannt.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann beim zuständigen Jugendamt eine Beistandschaft für ein Kind eingerichtet werden.
Der Beistand hilft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und bei der Vaterschaftsfeststellung.
Sie muss schriftlich beim Jugendamt beantragt werden und kann gleich oder später auf bestimmte Aufgaben beschränkt werden, wie z.B. nur die Feststellung der Vaterschaft.
Der Beistand ist Interessenvertreter des Kindes, nicht des antragstellenden Elternteils.
Er ist neben dem betreuenden Elternteil gesetzlicher Vertreter des Kindes. Das Sorgerecht wird durch eine Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand hat die Interessen des vertretenden Kindes unabhängig von den Interessen anderer Leistungsträger nur insoweit zu vertreten, wie der Antragstellende Elternteil es wünscht. Zur Abstimmung und Transparenz der Handlungsschritte bedarf es einer kontinuierlichen Kommunikation und Kooperation. Die Vertretung des Kindes in einem Rechtsstreit durch den sorgeberechtigten Elternteil ist ausgeschlossen, sobald es durch den Beistand vertreten wird.
Eine Beistandschaft kann jederzeit aufgehoben werden, dazu genügt eine schriftliche Mitteilung des Antragstellers an das Jugendamt. Spätestens mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet die Beistandschaft automatisch.
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Die Beistandschaft
Broschüre des Bundesministerium für Justiz:
Kindschaftsrecht
siehe auch:
Ansprechpartner:
Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Britta Scheer
Schulstraße 9
51674 Wiehl
Telefon: 02262 / 99 - 423
Telefax: 02262 / 99 - 403
Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de
Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Silke Fakesch
Schulstraße 9
51674 Wiehl
Telefon: 02262 / 99 - 424
Telefax: 02262 / 99 - 403
Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de