Beurkundung

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.

Im Jugendamt besteht die Möglichkeit der kostenfreien Beurkundungen von Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennungen; Verpflichtungserklärungen (Verpflichtung zur Unterhaltszahlung) sowie Sorgerklärungen und dergleichen.

siehe auch:

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Britta Scheer
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 423
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de