Wohngeld
… erhalten Bürger mit geringem Einkommen als Zuschuss für die Miete oder zu den Kosten von selbst genutztem Eigentum vom Staat.
Um die Belastung durch Miete zu mindern, kann Wohngeld beantragt werden und zwar
- als Mietzuschuß, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind,
- als Lastenzuschuß, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung/Sozailhilfe etc.) haben keinen Wohngeldanspruch.
Rathauswegweiser: Was erledige ich wo im Wiehler Rathaus
Ansprechpartner:
Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Wiehl
Schulstraße 9
51674 Wiehl
Web: www.wiehl.de
Marilena Blum
Telefon: 02262 / 99 - 270
Email: [email protected]
Otto Geilenberg
Telefon: 02262 / 99269
Email: [email protected]
Carina Pflitsch
Telefon: 02262 / 99 71
Email: [email protected]